Häufig gestellte Fragen

Deine Frage - Unsere Antwort

FAQ

Du hast Fragen?
Wir die Antworten!
Wenn ich mich anmelde/abmelde, geht das nur am ersten eines Monats?

Du kannst nahezu immer mit dem Tanzen beginnen. Deine Laufzeit beginnt zum 01. bzw. 15. eines Monats und Du kannst Dich mit einer Frist von 30 Tagen zu Deinem individuellen Stichtag schriftlich abmelden. Gerne beraten wir Dich auch persönlich zu allen Deinen Fragen rund um die An- und Abmeldung.

Wie kann ich bezahlen?

Die Clubbeiträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen.

Wie kann ich bezahlen, wenn ich einen Kurzkurs gebucht habe?

Bitte überweise das Kurshonorar zwei Wochen vor Kursbeginn auf unser Konto bei der Volksbank Eutin.

Was zahlen Studenten?

Du findest die jeweiligen Tarife auf den Seiten der Tanz-Bereiche. Gerne beraten wir Dich auch persönlich zu allen Deinen Fragen.

Was kostet ein Kurs?

Du findest die jeweiligen Tarife auf den Seiten der Tanz-Bereiche. Gerne beraten wir Dich auch persönlich zu allen Deinen Fragen.

Wann geht es los?

Neue Einstiegstermine gibt es fast jeden Monat. Die genauen Tage findest Du bei den jeweiligen Kursen und Kursstufen. In vielen Kursen ist auch ein späterer Einstieg möglich. Zum Beispiel am zweiten oder dritten Kurstag. Hierzu berät Dich unser Team gerne persönlich.

Wie lange dauert eine Kursstufe?

Wir unterrichten ein festes Kursprogramm. Das Kursprogramm wiederholt sich nach einem festgelegten Turnus. Du entscheidest selbst, ob Du entspannt auffrischen (also dein Level wiederholen) oder im nächsten Level Neues lernen möchtest.

Warum muss ich meinen Mitgliedsbeitrag auch in den Ferien bezahlen?

Du zahlst deinen monatlichen Mitgliedsbeitrag (Clubbeitrag) auch in den Ferien weiter, da es sich bei unseren Clubverträgen um Laufzeitverträge handelt, die in Raten (z.B. 1/12 des Jahresbeitrages) gezahlt werden.

Wenn ich mal nicht teilnehmen kann, kann dann ein Freund stattdessen teilnehmen?

Nein, das geht leider nicht, da dein Clubvertrag personengebunden und nicht übertragbar ist.

Was ist, wenn ich mal für eine längere Zeit keine Stunden besuchen kann?

Bei Abwesenheit auf Grund von Krankheit (ab 4 Wochen) können wir dir gegen Vorlage eines Attests bzw. eines Nachweises einen monatlichen Ruhebeitrag anbieten. Bei längerer Abwesenheit auf Grund von Krankheit oder Auslandsaufenthalt (ab 8 Wochen), können wir gegen Vorlage eines Attests bzw. eines Nachweises ein Sonderkündigungsrecht gewähren.

Warum dutzt ihr mich in der Tanzschule?

Wir verstehen uns als eine Gemeinschaft, in der wir kostbare Momente miteinander erleben und erschaffen wollen. Daher finden wir (ähnlich wie im Sport) das »du« persönlicher. An den Umgangsformen ändert das nichts. Respekt und Wertschätzung sind uns – nicht nur beim Tanzen – sehr wichtig.

Meine Frage war nicht dabei. Wie kann ich Euch erreichen?

Ruf uns einfach an oder schreibe uns eine E-Mail. Unser Team ist Montag bis Donnerstag von 09-11 Uhr und Freitag von 09-18 Uhr für Dich da und beantwortet gerne alle Deine Fragen.

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